- Das Betreten des Platzes und die Teilnahme an Aktivitäten erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr. Es dürfen nur Hunde, deren gültiger Impfschutz und gültige
Hunde(halter)-haftpflichtversicherung nachgewiesen wurden, auf den Platz.
- Wir verlangen neben einer gültigen Tollwutimpfung gemäß Tollwutverordnung auch die Schutzimpfungen gegen Parvovirose, Staupe, H.c.c., Leptospirose und Zwingerhusten. Wir behalten
uns vor dieses auch im laufenden Übungsbetrieb stichprobenartig zu kontrollieren.
- Für die Welpengruppen gelten gesonderte Bedingungen.
- Der Platz darf nur auf Anweisung eines Übungsleiters betreten werden. Die Benutzung des Platzes ohne Anwesenheit eines Übungsleiters ist nicht gestattet.
- Kindern unter 14 Jahren ist das Betreten des Geländes und die Teilnahme am Training oder an Aktivitäten nur in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet, die die Verantwortung
für Hund und Kind übernimmt und in Gefahrensituationen einwirken kann. Im Zweifelsfall behalten sich die Übungsleiter vor, das Kind-Hund-Gespann von Übungen auszuschließen, wenn sie eine Gefahr
sehen.
- Läufige Hündinnen dürfen am Training und an allen Aktivitäten teilnehmen sofern der Hundehalter Maßnahmen trifft, um die Attraktivität der Hündin für andere teilnehmende Hunde
möglichst gering zu halten.
- Den Anordnungen des Übungsleiters ist Folge zu leisten, soweit sie die Organisation und den ordnungsgemäßen Ablauf der Übungsstunden betreffen. Dies gilt nicht nur auf dem
Platz, sondern auch bei Stadtgängen oder Spaziergängen im Gelände. Die Teilnehmer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es beim Zusammentreffen mehrerer Hunde zu Zwischenfällen (z.B.
Beissereien) kommen kann. Ausdrücklich wird den Hundeführern/Besitzern gestattet, sich von Übungen auszuschließen, durch welche sie selbst oder die Hunde überfordert wären. Dieses gilt insbesondere
für das Ableinen der Hunde. Die Entscheidung obliegt dem Hundeführer/Besitzer in eigener Verantwortung.
- Die Teilnehmer entscheiden ebenfalls in eigener Verantwortung, ob sie die auf dem Platz befindlichen Gegenstände nutzen bzw. begehbare Clubhäuser oder ähnliches betreten. Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese z.T. gespendet oder von Mitgliedern in Eigenarbeit erbaut wurden. Eine sicherheitstechnische Überprüfung erfolgte nicht.
- Grundsätzlich sind die Hunde auf dem Platz angeleint zu führen und der Kontakt zu anderen Hunden in jedem Fall zu unterbinden. Ausnahmen werden vom Übungsleiter
angekündigt.
- Das Markieren und Lösen der Hunde auf dem Platz ist zu unterbinden.
- Das Rauchen ist nur vor den Vereinsräumen gestattet, nicht in den Räumlichkeiten oder auf den Übungsplätzen. Zigarettenkippen sind stets in den Aschenbechern zu entsorgen und
nicht auf dem Boden.
- Im Interesse aller Teilnehmer ist die Gruppe bzw. der Verband bemüht, die Kosten für die Unterhaltung des Platzes und andere Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Aus
Kostengründen wurde daher auch auf den Abschluss einer Haftpflichtversicherung verzichtet, welche für eventuelle Personen-, Sach- oder Vermögensschäden einsteht, die auf dem Übungsplatz oder in
Verbindung mit dem Besuch des Platzes oder Aktivitäten des Vereins entstehen.
- Mit der Benutzung des Platzes erkennen die Besucher einen Haftungsausschluss für o.g. Schäden an. Dieser gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Jeder
Hundeführer/Besitzer ist für seinen Hund selbst verantwortlich und hat für die durch diesen verursachte Schäden einzustehen. Auch in den Fällen, in welchen der Verursacher nicht ermittelt werden
kann, ist die Haftung des Vereins, der Gruppe und der ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter ausgeschlossen.
- Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird die Wirksamkeit sonstiger Bestimmungen nicht berührt. Der Haftungsausschluss besteht in dem jeweils zulässigen gesetzlichen Rahmen
fort.