Ausbildung - BGVP

Ansprechpartner: Ulla Foschepoth - Anmeldung unter: u.foschepoth@gmail.com

Die Begleithundeprüfung erfordert grundsätzliches Wissen vom Hund und eine verständnisvolle Hand in seiner Erziehung. Drill und Dressur haben in der Ausbildung eines Begleithundes keinen Platz und ist für den in der Familie gehaltenen Hund abzulehnen.

 

Die Begleithundeausbildung ist eine Grundlagenausbildung, die zweckorientiert angelegt ist und sich auf das Notwendige im Zusammenleben des Hundes mit seinen Menschen beschränkt. Das heißt, die Kontrollierbarkeit des Hundes, seine sichere Führung mit und ohne Leine, müssen klar ersichtlich sein, bei möglichst vertrauensvoller Beziehung zwischen Mensch und Hund.

Der Hund ist dem Menschen in seinen Sinnen, Geruch und Gehör, weit überlegen. Er ist dadurch zu Wahrnehmungen fähig, die der Mensch nur erahnen kann. Daher ist es unerlässlich, dass wir die Fähigkeiten des Hundes kennenlernen und nutzen! Dann macht seine Erziehung Freude.

Schwerpunkt der Ausbildung ist das Gehorchen auf Sicht- und Rufzeichen an der Leine und im freien Auslauf. Zudem wird das soziale Verhalten gegenüber Menschen und Tieren trainiert sowie das souveräne Bewegen im Straßenverkehr.

Die Begleithundeausbildung wird mit der Begleithunde-, Gehorsams-, Verkehrssicherheits-Prüfung (BGVP) abgeschlossen, die auch die Sachkundeprüfung des Hundeführers umfasst.

Die Sachkundeprüfung ist Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis der Haltung von Hunden nach §§ 10 und 11 des Landeshundegesetzes NRW.

 

Das erfolgreiche Team Mensch - Hund erhält als Abschluss den Begleithunde-Pass. In dem Pass wird u.a. bescheinigt, dass eine Befreiung von der Maulkorbpflicht entsprechend § 5 Abs. 3 LHundG NRW und der Leinenpflicht entsp. § 5 Abs. 3 LHundG NRW vorliegt.

 

Nach erfolgreich abgelegter Prüfung gelangen auch Sie (und Ihr Hund) in den Besitz des BGVP-Passes!

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© Martina Lutz