Ausbildung - BGVP

Ansprechpartner: Ursula Foschepoth - Anmeldung unter: u.foschepoth@gmail.com

 

Die Begleithundeausbildung ist eine Grundlagenausbildung, die alles abfragt, was der Hund in seiner bisherigen Ausbildung gelernt hat. Der Hund soll sich als kontrollierbar mit und ohne Leine, sowohl auf dem Hundeplatz, als auch auf öffentlichem Gelände zeigen. Außerdem wird auf die vertrauensvolle Beziehung zwischen Mensch und Hund Wert gelegt.

Schwerpunkt der Ausbildung ist das Gehorchen auf Sicht- und Rufzeichen an der Leine und im Freilauf. Zudem wird das soziale Verhalten gegenüber Menschen und Tieren trainiert sowie das souveräne Bewegen im Straßenverkehr.

Die Begleithunde-, Gehorsams-, Verkehrssicherheits-Prüfung (BGVP) kann frühestens im Alter von 12 Monaten abgelegt werden. Sie wird von Richtern des IRJGV abgenommen und umfasst 3 Teile:

 

1. Die Sachkundeprüfung des Hundeführers

Die Sachkundeprüfung ist Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis der Haltung von Hunden nach §§ 10 und 11 des Landeshundegesetzes NRW. Es müssen von 50 willkürlich aus dem Fragenkatalog ausgesuchten Fragen 34 richtig beantwortet werden. Diese Prüfung ist die Voraussetzung zur Zulassung zu den anderen Prüfungsteilen.

 

2. Der Verhaltenstest im Straßenverkehr

In diesem Teil wird das Verhalten des Hundes in öffentlichem Raum getestet. Der Richter beurteilt die Reaktion des Hundes auf verschiedene Alltagssituationen, wie die Begegnung mit Fahrradfahrern, anderen Hunden oder Menschenmengen, das Durchqueren von Parkhäusern oder das Fahren mit einem Aufzug. Der Hund soll sich neutral und nicht aggressiv zeigen, der Hundeführer souverän im Umgang mit seinem Hund. Dieser Prüfungsteil ist Voraussetzung zur Zulassung zur Gehorsamsprüfung auf dem Hundeplatz.

 

3. Die Gehorsamsprüfung auf dem Hundeplatz

Im dritten Teil der Prüfung wird der Gehorsam des Hundes überprüft. Nach einem vorher festgelegten Ablauf werden Leinenführigkeit, Freifolge, Grundkommandos, Vorausschicken und Ablage abgefragt.

 

Das erfolgreiche Team Mensch - Hund erhält als Abschluss den Begleithunde-Pass. Dieser ist Voraussetzung für weitere Leistungsabzeichen und auch die Teilnahme an Agility-Prüfungen.

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© Martina Lutz